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Verbraucherbeschwerde:

Wo muss man eine Verbraucherbeschwerde einreichen?
 

Bei Ihrer Lebensmittelüberwachung in den kreisfreien Städten oder Landkreisen des Landes Brandenburg

oder den Lebensmittelaufsichtsämtern in den Berliner Stadtbezirken

Beschwerden über Lebensmittel, Kosmetika oder Bedarfsgegenstände (z.B. Textilien, Besteck, Spielwaren, Lebensmittelverpackungen, Haushaltsreiniger u.v.m.) sind immer zuerst vor Ort dem Verkäufer oder Gastwirt vorzutragen.

 

In aller Regel wird bei berechtigten Klagen der Betrieb selbst Ersatz leisten oder die Missstände abstellen.


Die Lebensmittelüberwachung sollten Sie jedoch dann einschalten, wenn Ihre Reklamation nicht beachtet wird, sich die Vorkommnisse häufen oder gesundheitliche Störungen auftreten.

 

Auch wenn Sie Hygienemängel in Lebensmittelbetrieben entdecken oder den Verdacht haben, dass dort gegen lebensmittelrechtliche Bestimmungen verstoßen wird, sollten Sie das melden.

 

Wenn Sie gesundheitliche Beschwerden nach dem Verzehr eines Lebensmittels, der Anwendung von Kosmetika oder dem Umgang mit einem Bedarfsgegenstand haben oder Sie sich durch seine Zusammensetzung, Aufmachung oder durch Werbeaussagen getäuscht fühlen, können Sie eine Beschwerdeprobe abgeben.

 

Die Verbraucherbeschwerde sollte zeitnah erfolgen, damit nachteilige Veränderungen der Probe möglichst weitgehend ausgeschlossen werden können.

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